Informationen für Erasmus-Plus-Teilnehmer

Was Sie beachten sollten, wenn Sie als Erasmus-Plus-Teilnehmer für einige Zeit ins Ausland gehen.

Haftpflichtversicherung am Arbeitsplatz ist vorgeschriebener Schutz

Der Versicherungsschutz für Erasmus-Plus-Programme ist europaweit verbindlich vorgeschrieben. Vorgeschrieben für den Bereich der Haftpflichtversicherung ist die Absicherung am Arbeitsplatz. In den Vorgaben heißt es:

„Eine Haftpflichtversicherung am Arbeitsplatz deckt die Schäden ab, die Teilnehmende im Kontext der Arbeit verursachen. Die Teilnehmenden, die entsendende Einrichtung oder die aufnehmende Einrichtung stellen die Haftpflichtversicherung am Arbeitsplatz sicher. Die entsendende Einrichtung ist verpflichtet zu überprüfen, dass eine Haftpflichtversicherung am Arbeitsplatz besteht.“

Der Versicherungsschutz von PROTRIP-WORLD-H entspricht diesen Vorgaben.

Privathaftpflichtversicherung wird dringend empfohlen

In den Vorgaben der EU wird  auf die besondere Bedeutung der Privathaftpflicht wie folgt hingewiesen:

„Eine Privathaftpflichtversicherung deckt die Schäden ab, die Teilnehmende in der Freizeit verursachen. Die Teilnehmenden sind nicht verpflichtet eine Privathaftpflichtversicherung im Ausland sicher zu stellen, diese wird aber dringend empfohlen. Die entsendende Einrichtung ist verpflichtet, die Teilnehmenden über das Risiko aufzuklären und, falls erwünscht, zu überprüfen, ob sich der Privathaftpflichtversicherungsschutz auch auf das Ausland erstreckt.“

Der Versicherungsschutz von PROTRIP-WORLD-H besteht aus einer Haftpflichtversicherung am Arbeitsplatz und aus einer Privathaftpflichtversicherung.

Mit PROTRIP-WORLD-H erfüllen Sie die Vorgaben und kommen der dringenden Empfehlung nach.

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