Als Universität oder Austauschorganisation sind Sie nicht verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für Ihre Programmteilnehmer abzuschließen. Es sprechen aber einige Gründe für den Abschluss einer Gruppenvertragslösung.
Gerade außerhalb Europas ist der Abschluss einer weltweit gültigen Privathaftpflichtversicherung nicht weit verbreitet. Gleichzeitig geht man innerhalb Europas oft davon aus, dass jede Person eine Privathaftpflichtversicherung besitzt. Konflikte sind da oft vorprogrammiert.
Wenn sie an einem Erasmus-Plus-Programm teilnehmen, sind Sie im Rahmen der EU-Vorgaben verpflichtet sicherzustellen, dass der Teilnehmer über den vorgeschriebenen Schutz verfügt. Eine Haftpflichtversicherung am Arbeitsplatz gehört dazu.
Außerdem muss der Teilnehmer über die Bedeutung einer Privathaftversicherung von Ihnen aufgeklärt worden sein. Kommt es zu einem Schaden und Sie können die ausreichende Information nicht nachweisen, kann die Universität oder Organisation für den entstandenen Schaden in Haftung genommen werden.
Im Alltag geht immer mal wieder etwas zu Bruch, das ist bei Auslandsaufenthalten nicht anders als zuhause. Ärgerlich, wenn der Schaden erst auffällt, nachdem der Teilnehmer schon wieder abgereist ist. Dann wenden sich die Gastfamilien oft an die Organisation. Und wenn Ihnen ein gutes Verhältnis zu den Gastfamilien wichtig ist – Sie möchten ja vielleicht im Folgejahr wieder mit diesen zusammenarbeiten –, schlagen Sie sich mit den Haftpflichtschäden Ihrer Programmteilnehmer herum. Gut, wenn PROTRIP-WORLD-H dann zumindest die Kosten für die Schäden übernimmt.
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